Schäden durch Silvesterknaller - welche Versicherung kommt auf?

SilvesterEs ist wieder soweit, Silvester steht vor der Tür und das Rüsten für die große Silvesterknallerei ist im vollen Gange. Nach Schätzungen geben wir Deutschen dieses Jahr ca. 133 Mio. Euro für Böller und Raketen aus. So verantwortungsvoll auch mit der Handhabung der Knaller umgegangen wird, kommt es jedes Jahr trotzdem zu Silvesterschäden. Doch welche Versicherung kommt für derartige Schäden auf?

Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick geben:

Privathaftpflichtversicherung

Wer anderen einen Schaden zufügt, muss für diesen Schaden aufkommen. Die Privathaftpflichtversicherung kommt u.a. dafür auf, wenn die Wunderkerze die Jacke eines Freundes beschädigt oder trotz sorgsamen Umgangs die Silvesterrakete ein Auto beschädigt.

Hausratversicherung

In der Hausratversicherung sind Schäden durch Brand abgedeckt. Sollte also eine Rakete in die Wohnung fliegen und ein Wohnungsbrand verursachen, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf.

Autoversicherung

Wird das Auto durch eine Explosion beschädigt oder entsteht durch eine Rakete ein Brandschaden am Auto, greift hier der Vesicherungsschutz der Teilkaskoversicherung. Mutwillige Beschädigungen durch unbekannte Personen fallen in den Bereich der Vollkaskoversicherung.

Private Unfallversicherung

Wer sich durch die Handhabung mit Feuerwerk verletzt und einen bleibenden Schaden davonträgt, kann je nach Invaliditätsgrad und Vertragskonstellation eine Entschädigung von der privaten Unfallversicherung erhalten.

Bei fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Schäden kann der Versicherungsschutz verwehrt werden. Wenn man also den Böller in die Jackentasche eines Freundes steckt, kann die Entschädigung versagt oder in Regress genommen werden.

Wir wünschen allen unseren Kunden einen guten Rutsch ins neue Jahr und eine unvergessliche Silvesternacht.

Ihr Radtke-Versicherungsteam

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Matthias Radtke ist geschäftsführender Gesellschafter der Werner Radtke Vers.-Verm. GmbH

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3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO und Eintragung im Vermittlerregister:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin

Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf)

Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungsnummer abgerufen werden: D-8135-7FFWW-27

4. Erlaubnisbehörde:

Industrie- und Handelskammer Berlin, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, www.ihk-berlin.de

5. Beratung und Vergütung:

Die Werner Radtke Vers.-Verm. GmbH bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision vom Produktanbieter. Diese Provision ist somit nicht separat von Ihnen an die Werner Radtke Vers.-Verm. GmbH zu bezahlen, sondern bereits in der Versicherungsprämie enthalten.

6. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:

Die Werner Radtke Vers.-Verm. GmbH hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine direkte  oder indirekte Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an der Werner Radtke Vers.-Verm. GmbH.

7. Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin

Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin

Internet: www.pkv-ombudsmann.de

 

 

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